Kaufvertrag

Ihr Notariat beim Murtal

Mag. Klaus Maier - öffentlicher Notar

In meiner Funktion als Notar berate ich Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten unparteiisch und objektiv. Außerdem helfe ich Ihnen bei der Errichtung von Verträgen, beglaubige Unterschriften und sonstige notarielle Urkunden und beurkunde notariatsaktpflichtige Rechtsgeschäfte.

Qualifizierte und umfassende Rechtsberatung

In meinem Notariat im Raum Murtal biete ich eine qualifizierte und individuelle Rechtsberatung an. Ich informiere meine Klienten, worauf bei Kauf- und Tauschgeschäften, Gesellschaftsgründungen, Schenkungen und Übergaben zu achten ist, unterstütze sie bei der Errichtung ihres Testaments und ihrer Vorsorgevollmacht sowie bei allen Rechtsgeschäften rund um Geschäftsgründungen und Übergaben. Mein Substitut Mag. Harald Hartl sowie meine Sachbearbeiterinnen Frau Rosemarie Brodinger, Frau Irmgard Perner, Frau Christine Pirkner, Frau Evelyn Schaar und Frau Melanie Stock unterstützen mich tatkräftig bei meiner Arbeit im Notariat.

Kaufvertrag

Beim Kauf und Verkauf von Immobilien gilt es, etliche juristische Fallstricke zu beachten. Als Notar beantworte ich alle damit verbundenen Fragen und helfe Ihnen bei der Errichtung eines rechtswirksamen Kaufvertrags. Selbstverständlich prüfe ich vor diesem Hintergrund auch bereits bestehende Verträge auf ihre Rechtswirksamkeit, weise Sie auf strittige Klauseln hin und erkläre Ihnen Formulierungen, die Sie nicht verstehen. Sollte es Passagen geben, die nicht mit dem österreichischen Recht vereinbar sind, zeige ich Ihnen diese auf.

Schenkungsvertrag

Als Schenkung bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die unentgeltliche Überlassung einer Sache. Soll diese zu einem späteren Zeitpunkt übergeben werden, bedarf es eines Notariatsakts, um die Rechtswirksamkeit der Schenkung sicherzustellen. In meinem Notariat informiere ich Sie hinsichtlich der geltenden Formvorschriften, im Hinblick auf steuerliche Gesichtspunkte sowie allfällige Meldepflichten und setze den Schenkungsvertrag für Sie auf. Voraussetzung für die Gültigkeit einer Schenkung auf Todesfall ist neben dem erforderlichen Notariatsakt die ausdrückliche Annahme der Schenkung durch den Schenknehmer.

Übergabevertrag

Im Gegensatz zum Schenkungsvertrag wird bei der Übergabe eine Gegenleistung vereinbart. Das kann z.B. ein Wohnrecht oder eine weitergehende Versorgung des Übergebers sein. Da beim Verfassen von Übergabeverträgen auch pensions- und steuerrechtliche Fragestellung zu berücksichtigen sind, lohnt es sich, eine Rechtsberatung in meinem Notariat in der Nähe vom Murtal zu erwägen. Auf Wunsch erstelle ich für Sie einen rechtswirksamen Übergabevertrag.

Termin beim Notar Mag. Klaus Maier vereinbarenkontaktieren Sie uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

Sie benötigen eine verbindliche Rechtsauskunft oder möchten eine Unterschrift beglaubigen lassen? Als Ihr Notar für Kunden aus dem Murtal stehe ich Ihnen gerne dafür zur Verfügung. In einem ausführlichen und diskreten Beratungsgespräch informiere ich Sie objektiv und fachkundig zu Ihrer Fragestellung. Zur Terminvereinbarung bitte ich Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir aufzunehmen.