Beratung

Wir vom Notariat Mag. Klaus Maier sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner, wenn Sie einen Schenkungsvertrag erstellen lassen möchten oder objektive Unterstützung in einer anderen rechtlichen Angelegenheit benötigen.

Wir erstellen Ihren Schenkungsvertrag für den Bezirk Murau

Mag. Klaus Maier - öffentlicher Notar

Unser Notariat mit umfangreichem Fachwissen
In der Notariatskanzlei Murau erhalten Sie von Notar Mag. Klaus Maier und seinem Substituten Mag. Harald Hartl eine umfassende rechtliche Beratung. Wir gehen mit Fachwissen und Erfahrung an Ihre Anliegen heran und finden für Ihre rechtlichen Fragen eine optimale Lösung. Wir agieren unparteiisch, flexibel und kompetent und können unseren KlientInnen die Vertraulichkeit aller Gespräche zusichern.

Unsere Leistungen

Zu unseren Aufgaben im Notariat gehören zahlreiche juristische Angelegenheiten wie die Errichtung von Verträgen und sonstigen Urkunden, die Beglaubigung von Unterschriften und die Aufnahme von Notariatsakten. Ebenso kompetent stehen wir Ihnen rund um Rechtsfragen in den Bereichen Vorsorge, Ehe- und Familienrecht, Verlassenschaften, Erb- und Testamentsrecht sowie Firmengründungen und Unternehmensrecht zur Verfügung. Wir
unterstützen Sie mit viel Engagement, langjähriger Berufserfahrung, fachlichem Hintergrundwissen und höchster Diskretion.

Ihr Rechtsexperte für Schenkungsverträge

Bei einer Schenkung handelt es sich grundsätzlich um die unentgeltliche Überlassung einer Sache. Wird die Sache nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt übergeben, muss dies - um rechtswirksam zu sein - in Form eines Notariatsakts vereinbart werden. Wir stehen Ihnen dabei in unserer Notariatskanzlei mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, beraten Sie ausführlich hinsichtlich Formvorschriften, steuerlicher Aspekte sowie eventueller Meldepflichten und übernehmen die gesamte Vertragsabwicklung für Sie.

Schenkung auf Todesfall

Bei der Schenkung auf Todesfall tritt die Übertragung des Eigentums an einer Sache erst mit dem Ableben des Geschenkgebers in Kraft. Diese Art von Schenkung muss auf jeden Fall schriftlich in Notariatsaktsform zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer vereinbart werden. Wichtig ist weiters die ausdrückliche die Annahme der Schenkung durch den Geschenknehmer und die Abgabe eines Widerrufsverzichts durch den Geschenkgeber.

Erstes Informationsgespräch kostenlos

Wenn Sie rechtliche Fragen an unser Notariat im Bezirk Murau haben, vereinbaren Sie am besten einen Termin. Wir informieren Sie in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch über Ihre Möglichkeiten. Anschließend entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen bzw. ob Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Ihr Team von der Notariatskanzlei Mag. Klaus Maier

Wünschen Sie nähere Informationen über unsere Kanzlei oder möchten Sie unsere notariellen Leistungen in Anspruch nehmen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Sie erreichen unser Kanzleiteam unter der Telefonnummer +43 3532 2262 oder Sie senden uns eine E-Mail-Nachricht an office@notar-maier.at. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!

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